
Neuer Seniorenbeirat gewählt
Hermann Lappus bleibt Vorsitzender des Seniorenbeirats des Landkreises. Das kürzlich von der Delegiertenversammlung neu gewählte Gremium vertritt die Anliegen der Seniorinnen und Senioren bis November 2028. Für die Delegiertenversammlung hatten sich 23 Personen beworben – sowohl erfahrene Mitglieder als auch neue Interessierte. Sie alle vertreten die Anliegen der Seniorinnen und Senioren in ihren jeweiligen Gemeinden und Organisationen und gehören zur kreisweiten Seniorenvertretung. Aus den Reihen der Delegierten stellten sich 22 Personen zur Wahl für den Seniorenbeirat.
Ihm gehören nun an: Hermann Lappus (Vorsitzender), Maximilian Hartl (Stellvertreter), Erika Goergens (Stellvertreterin), Susanne van Lier (Rechnungsführerin), Mechthild Felsch (Schriftführerin), Gabriele Skiba (Pressesprecherin), Franz Blecha, Helgard van Hüllen, Lorenz Hohenadl, Monika Huppelsberg, Christian Misioch, Klaus Rollbühler, Hanns-Frank Seller und Ralph Seifert (Behindertenbeauftragter und qua Amt Teil des Seniorenbeirats). Das Foto zeigt (v. li.): Franz Blecha, Klaus Rollbühler, Christian Misioch, Hermann Lappus, Susanne van Lier, Hanns-Frank Seller, Mechthild Felsch, Gabriele Skiba, Helgard van Hüllen, Maximilian Hartl, Monika Huppelsberg, Lorenz Hohenadl und Erika Goergens. FOTO: LANDRATSAMT
23.08.2025
Steuerliche Behandlung alternativer Wohnformen
Sehr geehrter Herr Finanzminister Füracker,
die regionalen Projekte „Wohnen für Hilfe“ nehmen einen immer größeren Raum, auch bei uns im Freistaat, ein. Dabei sind die Akteure immer noch in einer steuerlichen Grauzone.
Wir verweisen dazu auf den Bericht des Bundesrechnungshofes nach §§ 88 Absatz 2 BHO an den Finanzausschuss des Bundestages.
Besteuerung alternativer Wohnformen
Der Bundesrechnungshof geht bei alternativen Wohnformen wie Wohnen für Hilfe von einem erheblichen „Dunkelfeld“ steuerlich nicht ordnungsmäßig abgewickelter Fälle aus. Er empfiehlt eine rechtssichere Ausgestaltung für alle Beteiligten, die steuer-, sozial- und arbeitsrechtliche Belange einbezieht.
Die in alternativen Wohnformen engagierten Akteure drängen für die Fortführung ihrer Konzepte auf eine ausdrückliche Einkommensteuerbefreiung.
Alternativen Wohnraum für junge Menschen zur Verfügung zu stellen, ist ein großes Entgegenkommen der älteren Generation.
Es ist auf Vertrauen und gegenseitigen Respekt aufgebaut.
Ohne diese Bereitschaft ist es in Ballungszentren für Studierende fast unmöglich, erschwinglichen Wohnraum zu finden.
Es kann nicht sein, dass Seniorinnen und Senioren, die diese Wohnform anbieten, im Nachgang mit Steuerverfahren überzogen werden.
Wir bitten Sie, Herr Füracker, um Unterstützung. Wirken Sie auf Bundesebene ein, dass zeitnah Rechtssicherheit geschaffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Lappus
Vorsitzender
SeniorenForum

Was kommt mit der Einführung
des Digitalen Euros auf uns zu?
von Hermann Lappus
Den Euro könnte es in ein paar Jahren in neuer Form geben. Eine digitale Version würde Scheine und Münzen ergänzen. Die Vorarbeiten zum digitalen Euro laufen seit geraumer Zeit. Was kommt mit dem digitalen Euro auf die Verbraucher zu?
„Ein digitaler Euro würde das Bargeld ergänzen, es aber nicht ersetzen“, versichert die Europäische Zentralbank (EZB). „Der digitale Euro wäre eine elektronische Form von Bargeld für die digitalisierte Welt. Mit ihm hätten die Verbraucher die Möglichkeit, neben Banknoten und Münzen auch eine digitale Form von Zentralbankgeld zu nutzen“. Nach dem Willen der EU-Kom- mission soll der digitale Euro zusätzlich zu Schein und Münze gesetzliches Zahlungsmittel werden. Die Behörde in Brüssel will sogar per Gesetz sicherstellen, dass Bargeld in der Europäischen Union weiterhin breit akzeptiert und Bürger flächendeckend Zugang dazu haben. „Um den Status des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel in der Praxis zu erhalten, muss der leichte Zugang zu Euro-Bargeld gewährleistet sein. Wenn die Bürger keinen Zugang zu Bargeld haben, können sie nicht damit bezahlen und der Status als gesetzliches Zahlungsmittel wird untergraben“, heißt es in einem Ende Juni 2023 vorgelegten Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Die Verbraucher sollen frei entscheiden können, ob sie bar oder unbar bezahlen.
Zwar ist Bargeld im Euroraum immer noch das am häufigsten verwendete Zahlungsmittel an der Ladenkasse, wie aus einer Ende 2022 veröffentlichen Analyse der EZB hervorgeht. Doch gemessen am Wert übertrafen Kartenzahlungen 2022 erstmals Scheine und Münzen. Umfragen belegen, dass die Corona-Pandemie den Trend zu elek- tronischen Zahlungsmitteln beschleunigt hat.
Vollkommen anonym bleibt nur, wer mit Bargeld zahlt. Die Bundesbank schreibt schon in ihrem Monatsbericht April 2021: „Vollständige Anonymität von Zahlungen ohne jegliche digitalen Spuren lasse sich mit digitalem Geld nicht darstellen“. Das gilt allerdings auch für andere elektronische Formen des Bezahlens (z.B. Girocard oder Mastercard). Beim digitalen Euro könnten, wie bei anderen digitalen Bezahlvorgängen umfassende Informationen über einzelne Geschäftsaktivitäten gesammelt werden. Die Entwickler bemühen sich um Datenschutz und Wahrung der finanziellen Privatsphäre, wie Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz, der in das Projekt eingebunden ist, versicherte. Balz ergänzte: „Vollständige Anonymität kann es dabei nicht geben, da natürlich die Vorschriften zur Geldwäschebe- kämpfung und zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung einzuhalten sind. Aber es ist durchaus vorstellbar, dass geringe Beträge mit einem nochmals höheren Grad an Privatsphäre abgewickelt werden können“.
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