Steckbriefe der guten Ideen

Viele bayerische Gemeinden, Initiativen und Akteure haben durch ihre Projekte bereits das Wohnen zu Hause für Ältere erleichtert – oder sogar erst möglich gemacht. Die Koordinationsstelle "Wohnen im Alter" sammelt besonders gelungene Vorzeigebeispiele. Das Nachahmen dieser ist ausdrücklich erwünscht! Zu den "Vorzeigebeispielen gehört hauch unsere SeniorenInfo


Oktober 2025
Neuer Seniorenbeirat gewählt


Hermann Lappus bleibt Vorsitzender des Seniorenbeirats des Landkreises. Das kürzlich von der Delegiertenversammlung neu gewählte Gremium vertritt die Anliegen der Seniorinnen und Senioren bis November 2028. Für die Delegiertenversammlung hatten sich 23 Personen beworben – sowohl erfahrene Mitglieder als auch neue Interessierte. Sie alle vertreten die Anliegen der Seniorinnen und Senioren in ihren jeweiligen Gemeinden und Organisationen und gehören zur kreisweiten Seniorenvertretung. Aus den Reihen der Delegierten stellten sich 22 Personen zur Wahl für den Seniorenbeirat.


Ihm gehören nun an: Hermann Lappus (Vorsitzender), Maximilian Hartl (Stellvertreter), Erika Goergens (Stellvertreterin), Susanne van Lier (Rechnungsführerin), Mechthild Felsch (Schriftführerin), Gabriele Skiba (Pressesprecherin), Franz Blecha, Helgard van Hüllen, Lorenz Hohenadl, Monika Huppelsberg, Christian Misioch, Klaus Rollbühler, Hanns-Frank Seller und Ralph Seifert (Behindertenbeauftragter und qua Amt Teil des Seniorenbeirats). Das Foto zeigt (v. li.): Franz Blecha, Klaus Rollbühler, Christian Misioch, Hermann Lappus, Susanne van Lier, Hanns-Frank Seller, Mechthild Felsch, Gabriele Skiba, Helgard van Hüllen, Maximilian Hartl, Monika Huppelsberg, Lorenz Hohenadl und Erika Goergens. FOTO: LANDRATSAMT



23.08.2025

Steuerliche Behandlung alternativer Wohnformen


Sehr geehrter Herr Finanzminister Füracker,


die regionalen Projekte „Wohnen für Hilfe“ nehmen einen immer größeren Raum, auch bei uns im Freistaat, ein. Dabei sind die Akteure immer noch in einer steuerlichen Grauzone.


Wir verweisen dazu auf den Bericht des Bundesrechnungshofes nach §§ 88 Absatz 2 BHO an den Finanzausschuss des Bundestages.
Besteuerung alternativer Wohnformen


Der Bundesrechnungshof geht bei alternativen Wohnformen wie Wohnen für Hilfe von einem erheblichen „Dunkelfeld“ steuerlich nicht ordnungsmäßig abgewickelter Fälle aus. Er empfiehlt eine rechtssichere Ausgestaltung für alle Beteiligten, die steuer-, sozial- und arbeitsrechtliche Belange einbezieht.
Die in alternativen Wohnformen engagierten Akteure drängen für die Fortführung ihrer Konzepte auf eine ausdrückliche Einkommensteuerbefreiung.


Alternativen Wohnraum für junge Menschen zur Verfügung zu stellen, ist ein großes Entgegenkommen der älteren Generation.
Es ist auf Vertrauen und gegenseitigen Respekt aufgebaut.
Ohne diese Bereitschaft ist es in Ballungszentren für Studierende fast unmöglich, erschwinglichen Wohnraum zu finden.
Es kann nicht sein, dass Seniorinnen und Senioren, die diese Wohnform anbieten, im Nachgang mit Steuerverfahren überzogen werden.


Wir bitten Sie, Herr Füracker, um Unterstützung. Wirken Sie auf Bundesebene ein, dass zeitnah Rechtssicherheit geschaffen wird.



Mit freundlichen Grüßen
Hermann Lappus
Vorsitzender
SeniorenForum