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24. Juni 2024, 16:30 Uhr,

im Landratsamt in Bad Tölz


Was kommt mit der Einführung
des Digitalen Euros auf uns zu?
von Hermann Lappus



Den Euro könnte es in ein paar Jahren in neuer Form geben. Eine digitale Version würde Scheine und Münzen ergänzen. Die Vorarbeiten zum digitalen Euro laufen seit geraumer Zeit. Was kommt mit dem digitalen Euro auf die Verbraucher zu?



„Ein digitaler Euro würde das Bargeld ergänzen, es aber nicht ersetzen“, versichert die Europäische Zentralbank (EZB). „Der digitale Euro wäre eine elektronische Form von Bargeld für die digitalisierte Welt. Mit ihm hätten die Verbraucher die Möglichkeit, neben Banknoten und Münzen auch eine digitale Form von Zentralbankgeld zu nutzen“. Nach dem Willen der EU-Kom- mission soll der digitale Euro zusätzlich zu Schein und Münze gesetzliches Zahlungsmittel werden. Die Behörde in Brüssel will sogar per Gesetz sicherstellen, dass Bargeld in der Europäischen Union weiterhin breit akzeptiert und Bürger flächendeckend Zugang dazu haben. „Um den Status des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel in der Praxis zu erhalten, muss der leichte Zugang zu Euro-Bargeld gewährleistet sein. Wenn die Bürger keinen Zugang zu Bargeld haben, können sie nicht damit bezahlen und der Status als gesetzliches Zahlungsmittel wird untergraben“, heißt es in einem Ende Juni 2023 vorgelegten Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Die Verbraucher sollen frei entscheiden können, ob sie bar oder unbar bezahlen.
Zwar ist Bargeld im Euroraum immer noch das am häufigsten verwendete Zahlungsmittel an der Ladenkasse, wie aus einer Ende 2022 veröffentlichen Analyse der EZB hervorgeht. Doch gemessen am Wert übertrafen Kartenzahlungen 2022 erstmals Scheine und Münzen. Umfragen belegen, dass die Corona-Pandemie den Trend zu elek- tronischen Zahlungsmitteln beschleunigt hat.


Vollkommen anonym bleibt nur, wer mit Bargeld zahlt. Die Bundesbank schreibt schon in ihrem Monatsbericht April 2021: „Vollständige Anonymität von Zahlungen ohne jegliche digitalen Spuren lasse sich mit digitalem Geld nicht darstellen“. Das gilt allerdings auch für andere elektronische Formen des Bezahlens (z.B. Girocard oder Mastercard). Beim digitalen Euro könnten, wie bei anderen digitalen Bezahlvorgängen umfassende Informationen über einzelne Geschäftsaktivitäten gesammelt werden. Die Entwickler bemühen sich um Datenschutz und Wahrung der finanziellen Privatsphäre, wie Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz, der in das Projekt eingebunden ist, versicherte. Balz ergänzte: „Vollständige Anonymität kann es dabei nicht geben, da natürlich die Vorschriften zur Geldwäschebe- kämpfung und zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung einzuhalten sind. Aber es ist durchaus vorstellbar, dass geringe Beträge mit einem nochmals höheren Grad an Privatsphäre abgewickelt werden können“.
Foto © Handelsblatt

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